
Beim begleiteten Fahren — kurz BF17 — machst du die komplette Ausbildung wie beim normalen Autoführerschein und legst die Prüfung mit 17 ab. Danach fährst du bis zum 18. Geburtstag in Begleitung.
Der Ablauf
- Anmelden kannst du dich ab 16½ Jahren, die Prüfung folgt ab 17.
- Theorie und Praxis unterscheiden sich nicht von der regulären Klasse B.
- Nach bestandener Prüfung bekommst du eine Prüfbescheinigung, den Führerschein selbst mit 18.
Wer darf begleiten?
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Sie werden bei der Antragstellung eingetragen — mehrere sind möglich, zum Beispiel beide Elternteile.
Der Vorteil liegt auf der Hand: ein Jahr Fahrpraxis unter Aufsicht, bevor es allein losgeht. Statistisch fahren BF17-Absolventen danach nachweislich sicherer. Melde dich einfach im Büro, dann klären wir den Start.
